Mit der Auftragserteilung erkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen an, und zwar auch für alle zukünftigen Aufträge. Abweichende Einkaufsbedingungen oder Gegenbestätigungen haben keine Gültigkeit.
1. Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend; sie gelten nur als Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Angegebene Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber unverbindlich. Werden sie um mehr als drei volle Monate überschritten, so kann der Käufer den Rücktritt für den Fall erklären, daß die Lieferung nicht innerhalb einer Nachfrist von mindestens einem vollen Monat erfolgt ist. Weitergehende Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Wir sind zu Teilelieferungen berechtigt.
3. Sämtliche Preise verstehen sich in EURO, ab unserem Lager. Alle Notierungen sind freibleibend. Maßgeblich sind in jedem Fall die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen rein netto Kasse zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb 8 Tagen gewähren wir einen Skonto, dessen Höhe aus der jeweiligen Rechnung ersichtlich ist. Seine Inanspruchnahme ist nur zulässig, wenn sämtliche Zahlungs- verpflichtungen aus früheren Lieferungen erfüllt sind. Wechsel gelten nicht als Barzahlung. Die Diskontspesen sind vom Käufer zu tragen, es sei denn es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Als Zahlung gelten Wechsel und Schecks erst bei Einlösung. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, bankübliche Zinsen in Anrechnung zu bringen. Zahlungen an Reisende oder andere in unserem Namen auftretende Personen wirken nur dann schuldbefreiend, wenn sie gegen Vorlegung einer von uns ausgestellter Inkassovollmacht erfolgen und nummerierter Quittungsvordruck ausgehändigt wird.
4. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers und mangels besonderer Vereinbarungen nach unserem freien Ermessen auf dem raschesten und billigsten Wege. Die tatsächliche entstandenen Versand- und Verpackungsspesen werden berechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
5. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller sonstigen fälligen Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser ausschließliches Eigentum. Sie darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gegen Barzahlung oder unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes veräußert werden.
Veräußert der Käufer Vorbehaltsware, so tritt er für diesen Fall schon jetzt bis zur völligen Tilgung unserer Forderungen gegen ihn aus Warenlieferungen die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe seines Weiterverkaufspreises mit allen Nebenrechten unter gleichzeitiger Übersendung einer Rechnungsdurchschrift an uns ab. Im Falle des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware hat uns der Käufer sofort zu benachrichtigen und den Dritten auf unser Eigentum hinzuweisen. Für den Fall seines Zahlungsverzuges, der Zahlungseinstellung oder der Eröffnung des gerichtlichen Vergleichs- oder Konkursverfahrens über sein Vermögen gestattet uns der Käufer hiermit unwiderruflich, die Vorbehaltsware sofort abzuholen und seine Geschäfts- und Lagerräume zu diesem Zweck ungehindert zu betreten. Übersteigt der Wert unserer Sicherheit die zu sichernde Forderung um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers bereit, Sicherheiten freizugeben. Weitergehende Rechte unsererseits werden durch die Abholung der Vorbehaltsware nicht berührt. Insbesondere gilt die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts nicht als Rücktritt vom Vertrage.
6. Gegen unsere Kaufpreisforderungen kann der Käufer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten fälligen Gegenforderungen aufrechnen. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungs- und anderen Leistungsverweigerungsrechten ist ausgeschlossen.
7. Für alle Lieferungen leisten wir auf Dauer von sechs Monaten nach Auslieferung Gewähr gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:
Die Lieferungen sind sofort nach Empfang auf etwaige Mängel zu überprüfen. Etwaige Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich gerügt werden.
Bei begründeter Rüge werden wir die mangelhafte Ware nach unserer Wahl durch eine mangelfreie Ware ersetzen oder den Mängel auf unsere Kosten ausbessern lassen. Damit verbundene Transportkosten gehen zu unseren Lasten.
Bei Unmöglichkeit, mehrfachem Fehlschlagen oder unzumutbar Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Wandlung oder Minderung begehren.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen zugesicherter Eigenschaft oder dem Produkthaftungsgesetz.
Für Campus-Fahrräder gelten die aktuellen Garantiebedingungen, die Sie jährlich mit der Preisliste erhalten.
8. Erfüllungsort für die beiderseitigen Vertragspflichten ist Bruchsal. Gerichtsstand für dasMahnverfahren - bei Verträgen mit Vollkaufleuten auch für das gesamte ordentliche Gerichtsverfahren einschließlich Klagen aus in Zahlung genommenen Wechsel oder Schecks - ist ebenfalls das für unseren Hauptsitz zuständige Gericht.
9. Sollte eine Bestimmung diese Bedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird damit die Wirklichkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die obigen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Campus Fahrräder GmbH in Forst habe ich zur Kenntnis genommen. Sie haben für alle Geschäfte mit dieser Firma Gültigkeit.
Allgemeine Geschaftsbedingungen (AGB)
